29 August 2007

Lampedusa : Fischer festgenommen nachdem sie 44 schiffsbrüchige Migranten gerettet haben

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ROM, 29ter August 2007 - Am 8ten August sind in Lampedusa 7 tunesische Fischerleute festgenommen worden, und ihre Boote beschlagnahmt worden, nachdem sie damit das Leben von 44 Migranten im stürmischen Meer, 30 km südlich von Lampedusa gerettet haben. Den Sieben, den zwei Kapitänen und ihrer 5-köpfigen Crew, wird Beihilfe zum illegalem Migranten-Handel vorgeworfen. Die Immigranten, darunter 11 Frauen und 2 Kinder, hatten ein SOS über Funktelefon ausgesendet, bevor ihr aufblasbares Boot sank. Die Kapitäne der 2 tunesischen Fischerboote (Mohamed el Hedi und Fakhreddine Morthada) informierten das Rettungszenter (Mrcc) und fragten medizinische Versorgung für eins der beiden Kinder an. Die Fischermänner sind jetzt wegen illegalem Menschenhandel angeklagt, da die italienischen Autoritäten auf ihren Schiffen weder Fischernetze noch Fische fanden.

Naciri Mohamed, Marokkaner, ist einer der von den Fischerbooten geretteten Migranten, zusammen mit Erythreer, Sundanesen und Äthiopier. Sie hatten Libyen am Sonntag dem 5ten August verlassen, aber nach 48 Stunden wies ihr Boot ein Leck auf und begann Luft zu verlieren. Nachdem mehrere Fischerboote Hilfe verweigert hatten, wurde ihnen endlich von den 2 tunesischen Booten geholfen. Ihr kaputtes Gummi-Boot ist dann gesunken, unter 2-Meter hohen Wellen. Auf den beiden Booten waren keine Netze, da diese Fischerboote zusammen mit einem dritten Boot gefischt haben, « Karim Allah », das alle Werkzeuge dabei hatte um das « cianciolo » traditionnelle Fischen anzugehen (2 Boote beleuchten den Meeresgrund um die Fische snzulocken ; das dritte Boot fängt sie dann in den Netzen). Ein Dokument an Bord des Bootes genehmigte den beiden Booten diese Fischart, zusammen mit dem Mutterschiff « Karim Allah ».

Nachdem sie die Migranten gerettet hatten, haben die Fischermänner Alarm über Funk ausgelöst. Am 8ten August um 15.15 Uhr, wurde somit von dem Maritime Such und Rettungszenter (Mrcc) in Tunis ein Fax zu dem in Rom und Malta gesendet. Die Nachricht, in Englisch, informiert das zwei tunesische Fischerboote 44 Migranten « gerettet » haben und das einer davon medizinische Hilfe braucht. Das Fax gibt ebenfalls die geographische Lage der Boote an : 34°58° Nord und 014°56° est. Ungefähr 30 Meilen südlich von Lampedusa und 90 Meilen entfernt von Monastir (Tunesien), von wo aus die Fischerboote gestartet waren. Das Mccr in Rom informierte das Navy-Schiff Vega was somit ein Gummiboot mit einem Arzt zum Ort schickte. Um 18.25 Uhr befinden sich die Schiffe 14 Meilen südlich von Lampedusa, 2 Meilen vom italienischen Gewässer entfernt. Um 18.50 Uhr entfernt sich das Navy-Schiff zu einem anderen Hilferuf. In der Zwischenzeit, so berichtet einer der sudanesischen Passagieren, befehlen die Männer des Schiffes von der Italienischen Küstenwache ihnen nach Norden zu folgen, in Richtug Lampedusa, wo sie dann nach ein paar Stunden ankamen. Sofort nach dem Ankommen wurden die 7 Fischerleute des illegalen Menschenhandels angeklagt. Es drohen ihnen jetzt bis zu 15 Jahren Gefängnis. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet, bis dahin werden die 7 im Agrigento Gefängnis festgehalten.

Im Falle einer Schuldsprechung wird dies das erste Mal sein. Fischerleute wurden bereits denunziert aber wurden immer wegen humanitären Gründen freigesprochen, sowie im Artikel 12 (der ausagt das humanitäre Hilfe für Migranten die kein Aufenthaltsrecht in Italien haben, keine Straftat ist) des italienischen Immigrationsgesetz vorgeschrieben. Ausserdem haben die italienischen Autoritäten nicht das Recht von den tunesischen Fischermännern zu verlangen dass sie die Migranten zurück nach Tunesien bringen sollen. Viele von ihnen sind Asylanfrager, und der Artikel 3 des Europäischen Konvention für Menschenrechte verbietet Ausweisungen von Leuten die inhumane Gefangenschaft riskieren. Kollektieve Ausweisungen sind ebenfalls vom Nizza-Pakt 2000 verboten.

Zum Schluss muss gesagt sein dass die Maritimen Gesetze des Maritimen Such und Rettungs Vertrag von 1979 die Pflicht vorgeben, Leben im Meer zu retten, unabhängig von Nationalität oder Status, sowie die Pflicht sie an einen sicheren Ort zu führen, welcher am 8ten August der Hafen von Lampedusa war.